AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Windwork Consulting GmbH

A) Geltung der AGB

 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen.

Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Kunden schriftlich bestätigt werden. Als Kunden gelten alle Auftraggeber, die von der Windwork Consulting GmbH eine Dienstleistung gegen Entgelt entgegennehmen.

Die Windwork Consulting GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.

Die Windwork Consulting GmbH wird dem Auftraggeber eine solche Änderung umgehend mitteilen. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen ab Versanddatum der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als vom Auftraggeber angenommen.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

 

B) Angebot und Vertragsabschluss

 

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung von der Windwork Consulting GmbH. Der Vertrag kommt auch zustande, wenn die Windwork Consulting GmbH mit der Ausführung der Leistung beginnt.

Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage dieser AGB.

Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn die Windwork Consulting GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und der Vertrag dennoch durchgeführt wird.

Ein Angebot ist 30 Tage lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen und Muster bleiben Eigentum der Windwork Consulting GmbH. Ohne Einwilligung der Windwork Consulting GmbH darf Dritten keine Einsicht in die Angebotsunterlagen gewährt werden.

Ein Angebot wird angenommen, indem der Kunde dies schriftlich, telefonisch, per Fax, EMail oder in persönlichem Gespräch erklärt. Die Windwork Consulting GmbH bestätigt die Annahme schriftlich per Fax oder E-Mail.

Wünscht der Kunde eine Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung, teilt ihm die Windwork Consulting GmbH innert zwei Wochen mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine und Preise hat.

An ein Angebot zur Änderung der Leistung ist die Windwork Consulting GmbH während zwei Wochen gebunden. Für Dienstleistungen, die bereits durchgeführt wurden, gilt die Änderung nicht.

 

C) Leistungsbeschreibung

 

Die Windwork Consulting GmbH bietet individuelle Dienstleistungen für Online Marketing, insbesondere in den Bereichen Consulting, Analysen & Audits, Keyword-Werbung, Suchmaschinenmarketing, Suchmaschinenoptimierung, Social Media Marketing, Erfolgskontrolle (Ranking-Analyse, Traffic Monitoring etc.) und Seminare & Workshops an und realisiert die entsprechenden Aufträge.

Art und Umfang der Dienstleistungen werden vertraglich zwischen dem Kunden und der Windwork Consulting GmbH festgehalten.

Für die Dienstleistung der Keyword-Werbung gelten nachfolgende Regelungen: Der Kunde stimmt im Falle einer Keyword-Kampagne bei Google zu, dass die Verwaltung der AdWords-Kampagne über das MyClientCenter der Windwork Consulitng GmbH erfolgt.

Die Windwork Consulting GmbH kann benachbarte oder ähnliche Suchbegriffe verschiedener Kunden entsprechend betreuen. Die Windwork Consulting GmbH wird dabei nicht den Interessen eines Kunden Vorrang vor den Interessen eines anderen Kunden geben. Die Windwork Consulting GmbH erbringt keine exklusiven Dienstleistungen für einzelne Branchen oder geografische Gebiete.

 

D) Termine

 

Die Windwork Consulting GmbH verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarten Dienstleistungen an den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu liefern, während der Kunde sich verpflichtet, diese Dienstleistungen zu der vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen.

Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens der Windwork Consulting GmbH liegen; wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.

Bei sonstigen Verzögerungen kann der Kunde

I. auf weitere Lieferungen verzichten: Dies hat er der Windwork Consulting GmbH unverzüglich mitzuteilen.

II. Teillieferungen verlangen, sofern möglich: Dies muss unverzüglich vereinbart werden.

III. der Windwork Consulting GmbH eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen: Erfüllt die Windwork Consulting GmbH bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Kunde, sofern er es sofort erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.

Die Windwork Consulting GmbH muss den Kunden so rasch wie möglich über Verzögerungen informieren. Allfälliger Schadenersatz wird nach Art. 191 OR berechnet.

 

E) Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse

 

Im laufenden Auftragsverhältnis stehen dem Kunden sämtliche von der Windwork Consulting GmbH für den Kunden geschaffenen Inhalte zur Nutzung zur Verfügung.

Das Urheberrecht an allen durch die von der Windwork Consulting GmbH erstellten Kommunikationsmittel verbleibt bei derselben. Die Windwork Consulting GmbH kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) vom 9. Oktober 1992 nach Bedarf verfügen. Der Kunde akzeptiert die Urheberschaft der Windwork Consulting GmbH und unterlässt in jedem Falle die Widerhandlung gegen Art. 9, 10 und 11 URG. Beabsichtigt der Kunde eine Keyword-Kampagne zu übernehmen und unter eigener Regie zu betreiben, überträgt ihm die Windwork Consulting GmbH sämtliche Zugriffsbefugnisse ohne jegliche Einschränkung oder finanzielle Folgen.

 

F) Preise und Zahlungsbedingungen

 

Die Preise verstehen sich jeweils in Schweizer Franken und werden im Angebot festgelegt. Die Mehrwertsteuer wird hinzugerechnet. Preisänderungen der Angebote von der Windwork Consulting GmbH sind jederzeit möglich. Für vereinbarte und bestätigte Aufträge werden die bei Vertragsabschluss gültigen Preise bis zum Vertragsende angewandt.

Die Rechnungsstellung erfolgt wenn nichts anderes vereinbart wurde nach Vertragsabschluss. Laufende Kosten wie z. B. die Betreuung einer Keyword-Kampagne werden nachträglich verrechnet (monatlich / quartalsweise, zu Beginn des Folgemonats / Folgequartals). Werden Klickkosten von Drittanbieter über die Windwork Consulting GmbH abgerechnet, so erfolgt die Rechnungsstellung im Voraus (Gesamtbetrag oder in Teilbeträgen).

Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu bezahlen.

Werden Leistungen Dritter, insbesondere Klickkosten für Suchmaschinenbetreiber oder für Social Media Plattformen, über die Windwork Consulting GmbH abgerechnet und gerät der Kunde mit der Vergütung dieser Kosten in Verzug, so ist die Windwork Consulting GmbH, nach vorgängiger Information (Telefon, E-Mail) berechtigt, die davon betroffenen Leistungen, insbesondere laufende Keyword-Kampagnen und Social Media Werbeanzeigen sofort zu pausieren. Eine Reaktivierung erfolgt nach Eingang der offenen Rechnung.

Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt.

 

G) Vertragslaufzeit und Kündigung

 

Die Laufzeit der Dienstleistung der Windwork Consulting GmbH wird zwischen dem Kunde und der Windwork Consulting GmbH vertraglich vereinbart. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch die Windwork Consulting GmbH liegen unter anderem vor, wenn

• der Kunde seine Zahlung einstellt, oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird;

• Ansprüche des Kunde gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei  Wochen aufgehoben wird;

• der Vertragspartner die Bestimmungen über die Zulässigkeit von Inhalten und Begriffen gegenüber Drittparteien nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z. B. die Geheimhaltungspflicht verstösst;

ein wichtiger Grund wird vermutet, wenn Dritte die Zulässigkeit der durch den Kunden angemeldeten Begriffe und Seiteninhalte angreifen.

 

H) Verantwortlichkeit und Freistellung

 

Die Windwork Consulting GmbH prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des Kunden Rechte Dritter verletzen. Der Vertragspartner ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten Begriffe und Inhalte seiner Seiten allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.

Die Windwork Consulting GmbH behält sich vor, solche Begriffe oder Aufträge abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Netiquette verstossen. Die Windwork Consulting GmbH führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Kunde gehosteten/enthaltenen Inhalte durch.

Der Kunde stellt die Windwork Consulting GmbH hiermit von allen Ansprüchen Dritter die dadurch entstehen, dass der Kunde Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei.

 

I) Mitwirkung

 

Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit die Windwork Consulting GmbH die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen.

Im weiteren ist der Kunde verpflichtet, alle Leistungen von der Windwork Consulting GmbH unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen.

Nimmt die Windwork Consulting GmbH auf Anforderungen des Vertragspartners die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler ausserhalb des Verantwortungsbereiches von der Windwork Consulting GmbH vorliegen, kann die Windwork Consulting GmbH den Aufwand in Rechnung stellen.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist die Windwork Consulting GmbH von der Leistungspflicht befreit. Leistet die Windwork Consulting GmbH dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Angebotspreise in Rechnung.

 

J) Haftung

 

Die Windwork Consulting GmbH haftet dem Kunden gegenüber nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung durch Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder durch die Windwork Consulting GmbH selbst beruhen. Darüber hinaus haftet die Windwork Consulting GmbH dem Kunden gegenüber nur bis zur Höhe des bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schadens, soweit der Schaden durch die Windwork Consulting GmbH selbst, deren Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen und aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also von Pflichten und Nebenpflichten, die zur Erreichung des jeweiligen Vertragszwecks von überragender Bedeutung sind, entstanden ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle Schadensersatzansprüche, ungeachtet des Rechtsgrunds, insbesondere für vorvertragliche und nebenvertragliche Ansprüche. Diese Haftungsbeschränkung berührt nicht eine zwingende gesetzliche Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder auf der fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Windwork Consulting GmbH selbst beruhen.

 

K) Geheimhaltung

 

Die Windwork Consulting GmbH verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen, die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag vom Kunden erhält, nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden. Die Windwork Consulting GmbH verpflichtet sich weiter, alle Informationen und Unterlagen geheim zu halten und nicht selbst oder für Dritte zu verwerten oder zu nutzen. Dies gilt insbesondere, wenn Informationen und Unterlagen als vertraulich bezeichnet worden sind. Diese Verpflichtungen bleiben auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. Der Kunde ist damit einverstanden, als Referenz auf der Webseite von der Windwork Consulting GmbH genannt zu werden.

 

L) Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschliesslich Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Bestimmung.

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschliesslich der AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der Windwork Consulting GmbH. Es gilt Schweizerisches Recht unter Ausschluss Schweizerischen internationalen Privatrechts.